Steuern für Nichtansässige in Spanien. Beratung für deutsche Mandanten

Wir bieten spezialisierte Steuerberatung für Nichtansässige in Spanien.
Wenn Sie in Spanien eine Immobilie besitzen oder Einkünfte erzielen, unterstützen wir Sie bei allen steuerlichen Verpflichtungen – klar, effizient und rechtssicher.

Wann gilt man als Nichtansässig in Spanien?

Sie gelten als Nichtansässig, wenn:

  • Sie sich weniger als 183 Tage pro Jahr in Spanien aufhalten
  • Ihr Hauptwohnsitz außerhalb Spaniens liegt

👉 In diesem Fall unterliegen Sie der beschränkten Steuerpflicht in Spanien.

Welche Steuern zahlen Nichtansässige in Spanien?

🔸 Steuer auf Eigennutzung

Auch ohne Vermietung kann eine Steuer auf die Immobilie anfallen.

🔸 Steuer auf Mieteinnahmen

  • 19 % für EU-Bürger
  • 24 % für Nicht-EU

🔸 Weitere Steuern

  • Grundsteuer (IBI)
  • Vermögenssteuer (je nach Region)

Steuererklärung für Nichtansässige (Modelo 210)

Nichtansässige müssen ihre Einkünfte in Spanien erklären.

Wir unterstützen Sie bei:

  • Erstellung und Einreichung der Steuererklärung
  • Berechnung der Steuer
  • Einhaltung der Fristen

Immobilienbesitz in Spanien für Nichtansässige

Viele unserer Mandanten besitzen Immobilien in Spanien.

Wir beraten Sie bei:

  • Steuerlichen Verpflichtungen
  • Vermietung Ihrer Immobilie
  • Kauf oder Verkauf

Häufige Fehler vermeiden

  • Keine Abgabe der Steuererklärung
  • Unkenntnis über fiktive Einkünfte
  • Falsche Berechnung der Steuern

👉 Dies kann zu Strafen und Nachzahlungen führen

Für wen wir arbeiten

  • Deutsche Immobilienbesitzer in Spanien
  • Investoren
  • Nichtansässige mit Einkünften in Spanien
  • Käufer und Verkäufer von Immobilien

Warum Carrasco & Fischer

  • Spezialisierung auf Nichtansässige in Spanien
  • Erfahrung mit deutschen Mandanten
  • Kombination aus Steuer- und Immobilienberatung
  • Persönliche Betreuung

Steuerberatung für Nichtansässige in Spanien

Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich individuell beraten.