Auch wenn Sie nicht in Spanien leben, können steuerliche Verpflichtungen entstehen – insbesondere, wenn Sie eine Immobilie besitzen oder Einkünfte in Spanien erzielen. In diesem Artikel erklären wir die wichtigsten Steuern für Nichtansässige verständlich und praxisnah.
Wann gilt man als Nichtansässig?
Sie gelten als Nichtansässiger, wenn:
- Sie sich weniger als 183 Tage pro Jahr in Spanien aufhalten
- Ihr Hauptwohnsitz außerhalb Spaniens liegt
In diesem Fall unterliegen Sie der sogenannten beschränkten Steuerpflicht.
Welche Steuern müssen Nichtansässige zahlen?
1. Steuer auf Eigennutzung (fiktive Einkünfte)
Wenn Sie eine Immobilie besitzen, aber nicht vermieten, wird eine fiktive Einkunft besteuert.
Viele Eigentümer kennen diese Steuer nicht – sie ist jedoch verpflichtend.
2. Steuer auf Mieteinnahmen
Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten:
- EU-Bürger: ca. 19 % auf den Gewinn
- Nicht-EU: ca. 24 % auf den Bruttobetrag
3. Vermögenssteuer
Je nach Region kann auch Vermögenssteuer anfallen.
Wie erfolgt die Steuererklärung?
Nichtansässige müssen ihre Steuern regelmäßig erklären:
- Formular Modelo 210
- Fristen abhängig von der Art der Einkünfte
Typische Fehler vermeiden
- Keine Abgabe der Steuererklärung
- Falsche Berechnung der Einkünfte
- Unkenntnis über fiktive Einkünfte
Dies kann zu Strafen und Nachzahlungen führen.
Haben Sie eine Immobilie in Spanien oder Einkünfte als Nichtansässiger?
Wichtige Dinge, die Sie wissen sollten
Fragen und Antworten
Muss ich Steuern zahlen, auch wenn ich nicht in Spanien wohne?
Ja, wenn Sie Einkünfte oder Immobilien in Spanien haben.
Wie oft muss ich Steuern erklären?
Je nach Fall jährlich oder quartalsweise.
Kann ich Kosten absetzen?
Ja, insbesondere als EU-Bürger bei Vermietung.

