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Steuern für Nichtansässige in Spanien einfach erklärt

Auch wenn Sie nicht in Spanien leben, können steuerliche Verpflichtungen entstehen – insbesondere, wenn Sie eine Immobilie besitzen oder Einkünfte in Spanien erzielen. In diesem Artikel erklären wir die wichtigsten Steuern für Nichtansässige verständlich und praxisnah.

Wann gilt man als Nichtansässig?

Sie gelten als Nichtansässiger, wenn:

  • Sie sich weniger als 183 Tage pro Jahr in Spanien aufhalten
  • Ihr Hauptwohnsitz außerhalb Spaniens liegt

In diesem Fall unterliegen Sie der sogenannten beschränkten Steuerpflicht.

Welche Steuern müssen Nichtansässige zahlen?

1. Steuer auf Eigennutzung (fiktive Einkünfte)

Wenn Sie eine Immobilie besitzen, aber nicht vermieten, wird eine fiktive Einkunft besteuert.

Viele Eigentümer kennen diese Steuer nicht – sie ist jedoch verpflichtend.

2. Steuer auf Mieteinnahmen

Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten:

  • EU-Bürger: ca. 19 % auf den Gewinn
  • Nicht-EU: ca. 24 % auf den Bruttobetrag

3. Vermögenssteuer

Je nach Region kann auch Vermögenssteuer anfallen.

Wie erfolgt die Steuererklärung?

Nichtansässige müssen ihre Steuern regelmäßig erklären:

  • Formular Modelo 210
  • Fristen abhängig von der Art der Einkünfte

Typische Fehler vermeiden

  • Keine Abgabe der Steuererklärung
  • Falsche Berechnung der Einkünfte
  • Unkenntnis über fiktive Einkünfte

Dies kann zu Strafen und Nachzahlungen führen.

Haben Sie eine Immobilie in Spanien oder Einkünfte als Nichtansässiger?

Wir unterstützen Sie bei allen steuerlichen Pflichten.

Wichtige Dinge, die Sie wissen sollten

Fragen und Antworten

Ja, wenn Sie Einkünfte oder Immobilien in Spanien haben.

Je nach Fall jährlich oder quartalsweise.

Ja, insbesondere als EU-Bürger bei Vermietung.